- Versicherungsvertragsgesetz
 
    
    - Teil 1: Allgemeiner Teil
 
    
    - Kapitel 1: Vorschriften für alle Versicherungszweige
 
    
    
    -  Abschnitt 3: Prämie
 
    
     § 42 VVG 
    Abweichende Vereinbarungen
     Von § 33 Abs. 2 und den §§ 37 bis 41 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.